Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt sechs Monate, sofern sich aus tarifvertraglichen Regelungen keine andere Dauer ergibt.(+++ § 20: Zur Nichtanwendung vgl. § 25 +++)FußnotenFußnote(+++ § 20: Zur Nichtanwendung vgl. § 25 +++)