Gesetz.sh
HOLZBEARBMECHAUSBV_2004-07

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.