Gesetz.sh
GEMFINREFG

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)
Fußnoten

Fußnote

(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)