Gesetz.sh
FLUL_RMM_V_1996

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München
§ 1 

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens München wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.