Gesetz.sh
BLV_2026

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 14 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.