Gesetz.sh
BAUGER_TEFAUSBV_1997

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
§ 6 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.