Gesetz.sh
BAUGER_TEFAUSBV_1997

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Baugeräteführer/Baugeräteführerin wird staatlich anerkannt.