Die Approbation ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung
- 1.
- eine der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3 nicht vorgelegen hat,
- 2.
- die pharmazeutische Prüfung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 nicht bestanden oder
- 3.
- die nachzuweisende pharmazeutische Ausbildung nach den §§ 10b, 10c oder 14 Absatz 1a nicht abgeschlossen war.