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ZSDIGRENT_GREMV
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§ 11
ZSDIGRENT_GREMV
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
§ 11
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.
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