Gesetz.sh
ZSDIGRENT_GREMV

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
§ 10 Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.
(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.