Gesetz.sh
VWFANGAUSBV_1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte wird staatlich anerkannt.