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VFLUGHSIKARBBV_4
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§ 3
VFLUGHSIKARBBV_4
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Vierte Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung - 4. VFlughSiKArbbV)
§ 3
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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