Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
UBGG
/
§ 1
UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
Quelle
Weiter
→
L