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TWIRTAUSBV_2005
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§ 1
TWIRTAUSBV_2005
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin wird staatlich anerkannt.
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