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TEXTLABAUSBV_2003
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§ 1
TEXTLABAUSBV_2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Textillaborant/Textillaborantin wird staatlich anerkannt.
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