Gesetz.sh
SVBEZGRV_2025

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025)
§ 1 Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Die Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 beträgt 44 940 Euro. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3 745 Euro.