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STSTATG1995_3V
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§ 1
STSTATG1995_3V
Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
§ 1
Die Durchführung von Erhebungen nach
§ 3
des Gesetzes über Steuerstatistiken wird eingestellt.
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