Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
SPIELZHERSTAUSBV
/
§ 9
SPIELZHERSTAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin
§ 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle