Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
SPIELZHERSTAUSBV
/
§ 1
SPIELZHERSTAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin wird staatlich anerkannt.
Quelle
Weiter
→
L