Gesetz.sh
SIEBDRAUSBV_2011

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck*) (Siebdrucker-Ausbildungsverordnung - SiebdrAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.