Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
QEWV
/
§ 25
QEWV
Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)
§ 25
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle