Gesetz.sh
PR_FBV_2015

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)
§ 18 Ermittlung der Eigenmittel

Es ist zu beurteilen, ob die vom Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen angemessen sind. Dabei sind wesentliche Verfahrensänderungen während des Berichtszeitraums darzustellen.
(+++ § 18: Zur Anwendung vgl. § 63 Abs. 3 +++)
Fußnoten

Fußnote

(+++ § 18: Zur Anwendung vgl. § 63 Abs. 3 +++)