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PHYSLABAUSBV
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§ 1
PHYSLABAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Physiklaborant/Physiklaborantin wird staatlich anerkannt.
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