Gesetz.sh
PAPTECHAUSBV_2010

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin *)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Papiertechnologe/Papiertechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.