Gesetz.sh
OGEWV_2016

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer 1 (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)
§ 1 Zweck

Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.