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NAM_NDG
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§ 11
NAM_NDG
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)
§ 11
Die §
§ 1
bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.
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