Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
NAM_NDG
/
§ 10
NAM_NDG
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)
§ 10
Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L