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MPORZMAUSBV
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§ 1
MPORZMAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Manufakturporzellanmaler/Manufakturporzellanmalerin wird staatlich anerkannt.
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