Gesetz.sh
MMILCHPULVV

Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver (Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung)
§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver.