Gesetz.sh
MILCHTAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin*)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.