Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:
- 1.
- Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug),
- 2.
- Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger,
- 3.
- Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger,
- 4.
- Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger,
- 5.
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger.