Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
- 1.
der Teilungsplan und seine Anlagen;
- 2.
die Bilanz der LPG;
- 3.
der nach
§ 6 vorzulegende Teilungsbericht;
- 4.
der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß
§ 9 Abs. 2.