Gesetz.sh
LANPG

Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG)
§ 10 Anmeldung und Eintragung der neuen Unternehmen

Der Vorstand der LPG hat jedes der neuen Unternehmen zur Eintragung in das Register anzumelden.