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KONJAUSGLRV_1970
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§ 1
KONJAUSGLRV_1970
Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970
§ 1
Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen.
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