Gesetz.sh
KFZ-EEV

Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission 1 (Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung - Kfz-EEV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.