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§ 1
KBFG
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz - KBFG)
§ 1
Errichtung des Sondervermögens
Es wird ein Sondervermögen des Bundes "Kinderbetreuungsausbau" errichtet.
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