Gesetz.sh
IMMOBKFMAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird staatlich anerkannt.