Gesetz.sh
HOLZSPIELZMAUSBV_1996

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.