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HOLZSPIELZMAUSBV_1996
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§ 2
HOLZSPIELZMAUSBV_1996
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
§ 2
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.
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