Gesetz.sh
HKRIMDAPRV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDVDV)
§ 9 Laufbahnprüfung

Die Masterprüfung an der Deutschen Hochschule der Polizei ist die Laufbahnprüfung.