Gesetz.sh
HKRIMDAPRV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDVDV)
§ 8 Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“

Studium und Prüfungen richten sich nach der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Das erste Studienjahr wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.