An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)FußnotenFußnote(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)