Gesetz.sh
GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.
Fußnoten
(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)