Gesetz.sh
GTDFMELOAUFKLVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (GtDFmEloAufklVDV)
§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.