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GTDFMELOAUFKLVDV
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§ 3
GTDFMELOAUFKLVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (GtDFmEloAufklVDV)
§ 3
Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.
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