Gesetz.sh
GTDFMELOAUFKLVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (GtDFmEloAufklVDV)
§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.