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GKRIMDVDV_2020
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§ 36
GKRIMDVDV_2020
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
§ 36
Vorgaben für die Form der Thesis
Die Vorgaben für die Form der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.
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