Gesetz.sh
GFLFLEISCHV

Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.