Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
FRSAFTAUSBV
/
§ 1
FRSAFTAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt.
Quelle
Weiter
→
L