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FORSTWIAUSBV_1998
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§ 1
FORSTWIAUSBV_1998
Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin wird staatlich anerkannt.
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