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FMONTAUSBV
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§ 1
FMONTAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin wird staatlich anerkannt.
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