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FKRFBAUSBV
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§ 1
FKRFBAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb wird staatlich anerkannt.
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