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FKERAMAUSBV
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§ 1
FKERAMAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin wird staatlich anerkannt.
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