Gesetz.sh
FK_AUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche* (Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung - FKüAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.